Die langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Qualität
von Kurorten kann nach Überzeugung der Tagungsteilnehmer auf dem „1. Kongress Kurort und
Umwelt“ nur durch eine intakte Umwelt in ihren Einzugsgebieten realisiert werden. Einer
breiteren Öffentlichkeit ist die Notwendigkeit des Schutzes von Grundwasser allgemein und von
Heil- und Mineralquellen im besonderen zu vermitteln. Insbesondere Kurorte, die die Ressource
Heilwasser als Grundlage haben, sind aufgerufen, dem Schutz dieser sensiblen Ressource eine
besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dieses gilt sowohl für die angemessenen Entnahmemengen
des Heilwassers als auch für den Schutz des Heilwassers vor wassergefährdenden Stoffen
durch alle denkbaren Aktivitäten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Gewerbe,
Landwirtschaft, Verkehr, Abfallentsorgung, Alltagstätigkeiten, aber auch durch Altlasten.
Folgende Ziele und Aufgaben sind anzustreben bzw. zu realisieren:
- Für die Ressource Heilwasser sind rechtsfeste Schutzzonen auf der Basis der jeweils
fachlichen Bedingungen festzusetzen. Die Schutzzonen sollten mit Restriktionen für
Aktivitäten der verschiedenen Arten versehen werden.
- Zur Sicherung der Ressource Heilwasser sind einheitliche Standards auf europäischer Ebene
weiter zu entwickeln und zu realisieren. Hierbei sind die klimatologischen Veränderungen zu
berücksichtigen.
- Angesichts der Tatsache, dass die wasserrelevanten Randbedingungen im Zusammenspiel von Kurort
und Umwelt noch nicht konsequent entwickelt sind, sind fachliche Vorarbeiten bei der Ausweisung von
Schutzzonen für Heilwässer systematisch durchzuführen.
- Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur integrativen Entwicklung von Regionen mit
Kurbetrieben, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr, Siedlung und anderweitigen Aktivitäten.
Diese soll dazu dienen, Monostrukturen und damit Entwicklungen für eine Region zu vermeiden.
Hierzu sind Entscheidungssysteme zu entwickeln und anzuwenden, um Transparenz für die
Entscheidungsfindungen zu bekommen.
- Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung und zur Lösung von Nutzungskonflikten am Wasser
und in der Region.
- Berücksichtigung einer Qualitätsbewertung „Kurort und Umwelt“ als
integraler Bestandteil einer QM-Zertifizierung, die in regelmäßigen Abständen
fremdüberwacht erneuert werden muss. In dem Zertifizierungsprozess sind die umweltrelevanten
Aspekte auf den Prüfstand zu bringen. Grundlage für die fachliche Überprüfung
sind u.a. die Begriffsbestimmungen des Bäderverbandes. Es wird empfohlen, die fachlichen
Grundlagen für die Qualitätsbewertung „Kurort und Umwelt“ in die
Begriffsbestimmungen aufzunehmen.
- Systematische Öffentlichkeitsarbeit der Kurorte - dabei sollte die Basis ihrer
Kurtätigkeiten - nämlich die Quellen - ins Zentrum ihrer Öffentlichkeitsarbeit
gestellt werden.
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